Title: Glossar
Published: 20. März 2024
Last modified: 30. Januar 2025

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# Glossar

## A

## Ausbildungsverordnung 

Die Ausbildungsverordnung stellt die **gesetzliche Grundlage** dar, wie eine bestimmte
Berufsausbildung inhaltlich und formal zu gestalten ist. Die Verordnung schafft 
einen verlässlichen Standard für die berufliche Qualifikation, der innerhalb eines
Bundeslandes oder in ganz Deutschland gelten kann. Die Ausbildungsverordnung umfasst
die **theoretischen und praktischen Lehrinhalte** der einzelnen Ausbildungsjahre,
Art und Zeitpunkt relevanter Prüfungen und alle weiteren Rahmenwerte für eine erfolgreiche
Berufsausbildung.

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## D

## Deeskalationstechniken

Der Begriff Deeskalationstechniken umfasst sämtliche Maßnahmen, um einen **Konflikt
oder eine Risikosituation abzumildern**. Die Auswahl der Techniken ist auf die Art
des Konflikts, die Teilnehmenden und den Grad der fortschreitenden Eskalation abzustimmen.
Die Techniken reichen von der **Kommunikation mit den Konfliktparteien** bis zur
aggressiven Vorgehensweise, beispielsweise dem Einsatz von Tränengas. Primäre Zielsetzung
ist, vorherrschende Risiken für Leib, Leben und Sicherheit schnellstmöglich auf 
ein Minimum zu reduzieren.

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## G

## Gefahrenabwehr

Der Begriff Gefahrenabwehr fasst sämtliche Maßnahmen und Tätigkeiten zusammen, um
drohende **Gefahren für die Sicherheit **in Betrieben oder der Öffentlichkeit frühzeitig
zu erkennen und präventiv zu verhindern. Im öffentlichen Raum fällt diese Aufgabe
der Polizei und den Ordnungsbehörden zu, die mit einer **präventiven Gefahreneinschätzung**
Risiken erkennen und auf ein Minimum reduzieren sollten. Im gewerblichen und privaten
Umfeld kann ein Sicherheitsdienstleister diese Aufgaben übernehmen, beispielsweise
durch die **Installation eines Alarmsystems** oder die Gebäudeüberwachung.

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## H

## IHK-Prüfung 

Die IHK-Prüfung stellt eine** berufliche Abschlussprüfung** dar, mit der Auszubildende
ihre erworbene fachliche Kompetenz vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer
ihrer Region nachweisen. Das Bestehen der IHK-Prüfung stellt **für alle Auszubildenden
in industriellen und handwerklichen Berufen** den offiziellen Abschluss der Berufsausbildung
dar. Die erfolgreiche Aus- oder Weiterbildung wird durch ein IHK-Zertifikat bestätigt,
das bei Bewerbungen oder im Berufsalltag als Nachweis der theoretischen und fachlichen
Qualifikation verwendet wird.

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## N

## Notfallmanagement 

Das Notfallmanagement umfasst die **Planung und Koordination aller Maßnahmen**, 
die in einer Notfallsituation durchzuführen sind. Es umfasst eine strategische Planung,
welche Personen und Hilfsmittel in den spezifischen Situationen zum Handeln aufgefordert
sind und welche Aufgaben sie konkret zu übernehmen haben. Die Etablierung eines 
Notfallmanagements im gewerblichen und öffentlichen Umfeld gibt die Sicherheit, 
im Notfall **koordiniert und durchdacht zu handeln**. Dies kann auch durch ein aktives
Notfallmanagement in der Gefahrensituation vor Ort erfolgen.

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## R

## Rechtsgrundlagen für Sicherheitskräfte

Die Rechtsgrundlagen für Sicherheitskräfte schaffen das **juristische Rahmenwerk**,
innerhalb dessen Sicherheitsdienste ihre Arbeit verrichten und in Risiko- und Konfliktsituationen
angemessen handeln können. In Deutschland ergeben sich die wesentlichen Grundlagen
durch § 34a Gewerbeordnung, die Bewachungsverordnung (BeWachV) sowie die Vorschriften
zur Unfallverhütung. Für Sicherheitskräfte mit einem **waffentragenden Einsatz **
sind zudem die Bestimmungen des Waffengesetzes zu beachten.

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## S

## Sicherheitsdienstleister

Als Sicherheitsdienstleister werden **einzelne Personen oder Unternehmen** bezeichnet,
die im Bereich Sicherheit tätig sind und kommerziell Leistungen für private, gewerbliche
und öffentliche Kunden und Kundinnen anbieten. Das Spektrum reicht vom **klassischen
Sicherheitsdienst** mit der Bewachung von Objekten oder Personen, bis hin zu spezialisierten
Dienstleistern für die **Sicherheit in IT-Netzwerken**, dem Umfeld spezieller Industriebranchen
oder für den allgemeinen Ordnungsdienst.